Rechtliches zur Imkerei

Anmeldung beim Veterinäramt

Nach §1 der Bienenseuchenverordnung muss jeder Imker, egal ob er einem Imkerverein angehört oder nicht, seine Bienenvölker bei dem für ihn zuständigen Veterinäramt anmelden und eine Registriernummer beantragen.

Behandlungsmittel

Für die Behandlung von Bienen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nur zugelassene Behandlungsmittel angewandt werden dürfen.
Die Verwendung technischer Qualitäten und die Herstellung von eigenen Tierarzneimitteln ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt.
Auch der Bezug apothekenpflichtiger Tierarzneimittel aus dem Ausland und über den Versandhandel, welche für Lebensmittel liefernde Tiere benutzt werden, ist für den Imker untersagt.
Ohne eine Registrierung beim zuständigen Veterinäramt kann keine bezuschusste Bestellung von Behandlungsmitteln erfolgen!
Alle diese Angaben sind rechtlich unverbindlich, falls Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden und Ämter.
Wer apothekenpflichtige Tierarzneimittel einsetzt, muss diese unmittelbar nach der Anwendung in ein Bestandsbuch eintragen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 5 Jahre!
Informationen über die Varroabehandlung finden Sie unter anderem unter den folgenden Links: Uni Hohenheim, LGW Bayern

Wanderungen

Wenn man seine Bienen an einen anderen Ort bringen möchte, muss vom zuständigen Bienensachverständigen (BSV) eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden.
Diese muss laut Bienenseuchenverordnung unverzüglich, nach dem Aufstellen der Beuten, der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder entsprechenden Stelle vorgelegt werden.
Es ist deshalb ratsam, im Vorfeld der Wanderung, abzuklären, ob überhaupt in das entsprechende Gebiet gewandert werden darf und wie dort die Handhabung der Gesundheitszeugnisse erfolgt.
Falls Zweifel bestehen kann man sich an den zuständigen BSV oder das Veterinäramt wenden.

Bienensachverständige

Herr Rainer EicheSchulstraße 1879585 Steinen-Höllstein
Frau Verena ChristenSchulstraße 1879585 Steinen-Höllstein
Veterinäramt LörrachPalmstraße 3, Haus 279539 LörrachTel.: 07621/410-0, Fax: 410-1299